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Institutions of the spiritual life

Author:
Hellmuth ten Siethoff
Original title:
Institutionen des Geisteslebens
Type:
Syllabus
Language:
German
Year:
1987
Pages:
3
Subject:
Some thoughts about threefolding

INSTITUTIONEN DES GEISTESLEBENS
(von H. J. ten Siethoff)
In der Beratungsarbeit bei Institutionen des Geisteslebens, Schulen, The-
rapeutika und heilpädagogischen Heimen zum Beispiel, taucht immer wieder
die Frage nach den Grundsätzen der Gestaltung des Gemeinschaftswesens auf.
In meiner Beratungserfahrung habe ich folgende Gedanken entwickelt, welche
vielleicht hilfreich sein können. Ich beanspruche jedoch nicht, dass dies
das letzte Wort zum Thema sei.
INSTITUTIONEN DES GEISTESLEBENS haben in der Welt eine andere Art Aufgaben
als Institutionen des Wirtschaftslebens oder des Staatslebens. Trotzdem
können innerhalb einer Institution des Geisteslebens auch Aktivitäten
des Wirtschaftslebens stattfinden. Ich denke zum Beispiel an eine geschützte
Werkstatt in einem heilpädagogischen Heim.
Daher kann eine solche Wirtschaftsorganisation nie NUR den Wertschöpfungs-
prozess zentral stellen. Sie muss den heilpädagogischen oder sozialthera-
peutischen Vorgang als Zielvorstellung haben.
INSTITUTIONEN DES GEISTESLEBENS sind eigentlich Mysterienstätten. Sie be-
schäftigen sich mit der Entwicklung von Menschen, von Menschenschicksalen,
oder, wie Rudolf Steiner es formuliert, "dort wird Karma geordnet". Diese
Art Aufgabe wirkt sich in der Art der sozialen Gestaltung aus.
Herr Professor Lievegoed hat vor kurzem auf halländisch eine kleine Schrift
verfasst, worin er - als Ergänzung zu seiner Schrift "Soziale Gestaltung
in der Heilpädagogik" - auf diese Aufgaben des Geisteslebens aufmerksam
macht und davor warnt, die Gestaltungsprinzipien des Wirtschaftslebens .
ohne weiteres auf das Geistesleben anzuwenden ("Over Instituties var het
geestesleven").
Es geht darum, die drei Glieder des sozialen Organismus mit Bewusstsein
zu durchdringen, damit jedes Glied die für es richtigen Grundsätze bean-
sprucht, nämlich die FREIHEIT für das GEISTESLEBEN, die GLEICHBERECHTIGUNG
für das RECHTSLEBEN und die BRUEDERLICHKEIT für das WIRTSCHAF TSLEBEN.
Es wird deshalb in einer Institution des Geisteslebens (auch in anderen Insti-
tutionen ) notwendig sein, den Mitarbeitern zu gestatten, sich in freier
Weise darüber Gedanken zu machen, was zum Geistesleben, was zum Rechtsle-
ben und was zum Wirtschaftsleben der Institution gehört. Da es einer-
seits mit der sozialen Dreigliederung nicht so bestellt ist, dass man
sie einführen kann, andererseits die drei Glieder immer anwesend sind,
nur verflochten oder desintegriert, muss zuerst ein Erkenntnisprozess
stattfinden, um sichtbar zu machen, wo Entflechtung notwendig wird oder
wo integriert werden muss.

- 3.
Die Landwirtschaft unterliegt anderen Gesetzmässigkeiten als die übrige
Wirtschaft. Der Landwirt darf, ja muss sogar Selbstversorger sein.
Jede geographische Gegend hat ihre eigenen landwirtschaftlichen Gegeben-
heiten. Das wirkt sich auch auf den Menschen aus. In diesem Sinne bedarf
der Mensch der Nahrungsmittel, welche der Boden dort hergibt, wo er lebt.
Grund, Boden, Liegenschaften und Einrichtungen sollten mit freiem Schenk-
geld aus dem Wirtschaftsleben finanziert werden. Institutionen des Geistes-
lebens können aus ihrer Betriebsrechnung keine Kapitaldienste erschaffen.
Zinsen und Amortisationen sind ohne Schaden nicht aus der Betriebsrech-
nung zu finanzieren.
Freiheit bedeutet immer Freiheit auf beiden Seiten. Ich habe die Freiheit,
eine. Initiative zu ergreifen, aber auch die Freiheit, zu bestimmen, wer
mitmachen soll, und unter welchen Bedingungen.
Gleichberechtigung ist eine Gefühlssache, sie kann nicht organisiert wer-
den. Will ich wissen, ob sie existiert, dann muss ich fragen, ob sie auch
erlebt wird.
Brüderlichkeit gilt dort, wo geteilt werden muss, weil Beschränkungen
und Abhängigkeiten in der Bedarfsdeckung vorliegen.
Ich hoffe, dass diese Gedanken bei weiteren Gestaltungsprozessen in der
Gemeinschaft helfen können.
Hellmuth J. ten Siethoff
Mezieres / VD
1987