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Zusammenarbeiten im Rahmen eines
Prozeßmanagements
l. Sie beraten einander.
Sie greifen den Rat des Anderen auf.
Keine Diskussion über Ratschläge.
2. . Sie nehmen einen Standpunkt ein.
Sie nehmen andere Standpunkte ernst.
3. Der Prozeßträger ist persönlich für
einen Prozeß verantwortlich.
Der Prozeßträger versorgt das
Netzwerk aus zusammenarbeitenden
Menschen, den Prozeßverlauf, die
Interaktion zwischen den
Teilnehmern, den Fachbeitrag der
Leute zu diesem Prozeß.
ER
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4. Gruppen sind zur Bildformung und
Urteilsbildung. Synergie der
verschiedenen Visionen und
Standpunkte.
5. Fallbeispiele liefern das
Gesprächsthema.
6. Das Zusammenarbeiten steuern heißt,
die Vorstellung von den Zielvorgaben
und Ausgangspunkten steuern.
7. Interaktion dient dem Fruchtbar-
Werden-Lassen der unterschiedlichen |
Visionen, Standpunkte und
Wahrnehmungen.
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8. Rollenbewußtsein, damit die
Beziehungen zwischen den
Zusammenarbeitenden klar bleiben.
9. Gegliedert wahrnehmen, damit die
Zusammenarbeit eine wirtschaftliche
und soziale Grundlage erhält.
10. Die einzelnen Teilnehmer der
Zusammenarbeit haben ein
persönliches, geheimes,
Mindestarbeitsergebnis vor Augen.
11. Zusammenarbeiten anhand vorab
erstellter Prognosen, Überraschungen
während und Lehrmomente nach
jedem Schritt.
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